Liebe Freundinnen, liebe Freunde,

viele von uns treibt die Frage um, wie wir als Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hannover unsere Anliegen und Anregungen gezielt in laufende verwaltungs- bzw. politische Prozesse einbringen können.

Bei dieser Frage kann man auch die rechtlichen Grundlagen wie die Kommunalordnung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) anschauen. Dort gibt es den Paragrafen §34 NKomVG.

In diesem steht, dass Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune unmittelbare Anregungen entgegenbringen dürfen. Diese werden dann bearbeitet, den Fraktionen zugeleitet und wir als Anregungsgeberin bzw. -geber bekommen gesichert eine Antwort. Allerdings geschieht das in der Regel nur dann, wenn wir im Anschreiben den §34 NKomVG explizit angeben.

Um das für uns alle einfacher zu machen, haben wir einen Musterbrief eingestellt. Sie können ihn gerne herunterladen.

Über Rückmeldungen zu Ihren Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

Ihr Manfred Müller

P.S. hier der §34 NKomVG:

Anregungen, Beschwerden

1 Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich

mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden.          

2 Die Zuständigkeiten des Hauptausschusses, der Ausschüsse der Vertretung, Stadtbezirksräte und Ortsräte und der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten werden hierdurch nicht berührt.

3 Die Vertretung kann dem Hauptausschuss die Prüfung von Anregungen und die Erledigung von Beschwerden übertragen.

4 Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist darüber zu informieren, wie die Anregung oder die Beschwerde behandelt wurde.

5 Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.